Schleiferei Wipperkotten

Geschichte - 16. Februar 1859

Folgendes Schreiben bzw. dessen Lesung fand ich im Stadtarchiv Solingen, Schnipsel-Sammlung Wipperkotten:

Auf Ihr Gesuch vom 25. Aug. v.J. (25.8.1858) erteilen wir nach Beendigung des in §29 der Gewerbe Ordnung vom 17. Januar 1846 vorgeschriebenen Informations Verfahrens, bei welchem sich keine Einwendungen ergeben haben - Ihnen nunmehr vorbehaltlich etwaiger Privatrechte dritter die polizeiliche Erlaubnis nach den hier angehefteten

  1. Conzessions-Urkunde vom 22. Juli 1853 nebst Anlagen
  2. Beschreibung

Den im verflossenen Jahre abgebrannten Wipperkotten unter Erbreitung des Wasserrades und des Gerinnes und unter Vergrösserung des Kottengebäudes, jedoch ohne irgend welche Veränderung in den Stauverhältnissen binnen Jahresfrist von heutigem Dato unter der Bedingung neu errichten zu dürfen, dass Sie bei der Gegenwärtigen Erlaubnis

  1. alle in obigen Lücken enthaltenen Revisions Bedingungen genau innehalten
  2. den Betrieb der Anlage erst nach der Revision derselben und demnächst ausdrücklich erfolgter Erlaubnis zur Inbetriebsetzung beginnen.

Düsseldorf, den 16. Febr. 1859
königl. Regierung
Abtl. des Inneren
gez. Schönberger

An Herrn Aug. Knecht
n. Mitbeteiligte zu
Wipperaue
Gemeinde Höhscheid
I d III 1235 L D

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